FB6 Mathematik/Informatik/Physik

Institut für Physik


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Terminabsprache / Kontaktmöglichkeit

Falls Ihr ein Anliegen oder eine Frage habt, dann schreibt uns einfach eine Mail und wir finden einen gemeinsamen Termin.

Häufig sind wir auch telefonisch erreichbar unter (0541) 969 - 3878 oder Ihr könnt uns persönlich im Fachschaftsraum (32/E86) antreffen.

Sitzungstermin

Die Sitzungen des Fachschaftsrats Physik finden jeden Donnerstag ab 14:00 Uhr (c.t.) im Raum 32/111 statt.

Also kommt gerne vorbei, egal ob ihr ein Anliegen an uns habt, nur zuhören wollt oder mit dem Gedanken spielt, dem Fachschaftsrat beizutreten.
Wir freuen uns auf euch :)

Mitglieder des Fachschaftsrats

  • Robin Bozan
  • Jessica Ertel
  • Hannah Hilmer
  • Johanna Schnorrenberg
  • Jan Sparenberg
  • Hanna Laguta
  • Jana Tholen

    Kontaktdaten

    Adresse
    Fachschaft Physik
    Universität Osnabrück
    Barbarastraße 7
    D-49076 Osnabrück

    Raum 32/E86

    eMail-Adresse
    Xfsphysik@uos.de, ohne das vorangestellte X. (SPAM-Schutz)

    Fachschaft Physik

    Auf dieser Seite findest du aktuelle Informationen rund um die Aktivitäten der Fachschaft Physik und die verschiedenen Ausschüsse und Gremien, die den Studienbetrieb aufrecht erhalten.

    Schau gerne auch bei unserem Instagramkanal fsphysik vorbei.

    Mailingliste

    Über diese Mailingliste werden wichtige allgemeine Informationen verbreitet. Einschreiben in diese Liste wird von uns empfohlen, da wir auch selbst Nachrichten über Veranstaltungen darüber versenden. Um sich bei der Physik Students Mailingliste einzutragen, tragt eure Uni eMail-Adresse auf dieser Seite ein und klickt auf abonnieren. Bitte verwendet nur eure Uni eMail-Adresse, alle Anderen werden von uns abgelehnt. Achtung: Nutzt bitte die Schreibweise mit @uos.de. Hier klicken zur Anmeldung

    Im Studium

    Zur Orientierung haben wir euch hier einmal die Studienverlaufspläne und die Prüfungsordnungen verlinkt.

    Gremien

    Die Studierenden wirken an der Selbstverwaltung der Universität durch die Mitarbeit in verschiedenen universitären Gremien mit. Alle Studierenden bilden gemeinsam die Studierendenschaft, die einmal im Jahr das Studierendenparlament wählt. Dieses wählt den AStA, den allgemeinen Studierenden-Ausschuss, sowie die Studierendenvertreter im Vorstand des Studentenwerks. Auf Fachbereichsebene werden die Studierenden durch die von ihnen gewählten Fachschaften vertreten.  

    Fachbereichsrat

    Aufgaben

    Dem Fachbereichsrat gehören 13 Mitglieder mit Stimmrecht an, sie werden nach Gruppen gewählt. Er entscheidet in Angelegenheiten der Forschung und Lehre von grundsätzlicher Bedeutung. Er beschließt die Ordnungen des Fachbereichs, insbesondere die Prüfungsordnungen, und nimmt gegenüber dem Präsidium Stellung zur Einführung, Schließung und wesentlichen Änderung von Studiengängen. Er beschließt die Promotionsordnung des Fachbereichs und schlägt dem Präsidium Juniorprofessuren zur Bestellung vor. Für den Fachbereich kann er Gleichstellungsbeauftragte wählen.

    Mitglieder

    Der Fachbereichsrat setzt sich aus 7 Professoren, 2 wissenschaftlichen Angestellten, 2 nicht-wissenschaftlichen Angestellten und 2 Studenten zusammen. Die Wahlperiode läuft immer vom Beginn des Sommersemesters bis zum Ende des Wintersemesters (1. April bis 31. März). Die aktuellen Mitglieder findet ihr hier.

    AStA

    Alles zum AStA findet Ihr auf ihrer Webseite http://www.asta.uos.de/

    Studienparlament

    Die Studierenden wirken an der Selbstverwaltung der Universität durch die Mitarbeit in verschiedenen universitären Gremien mit. Alle Studierenden bilden gemeinsam die Studierendenschaft, die einmal im Jahr das Studierendenparlament wählt. Dieses wählt den AStA, den allgemeinen Studierenden-Ausschuss, sowie die Studierendenvertreter im Vorstand des Studentenwerks.

    Senat

    Der Senat der Universität Osnabrück besteht aus 19 Mitgliedern mit Stimmrecht. Zehn Senatsmitglieder gehören der Hochschullehrergruppe an, jeweils drei Mitglieder der Mitarbeitergruppe, der MTV-Gruppe und der Gruppe der Studierenden. Senatsmitglieder werden nach Gruppen direkt gewählt, ihre Amtszeit beginnt am 1. April eines Jahres und beträgt zwei Jahre; jene der studentischen Mitglieder ein Jahr. Die Mitglieder des Präsidiums, die Dekaninnen oder Dekane sowie die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte gehören dem Senat mit beratender Stimme an. zur Mitgliedsliste Der Senat beschließt die Ordnungen, insbesondere die Grundordnung derHochschule sowie die Entwicklungsplanung und den Frauenförderplan im Einvernehmen mit dem Präsidium. Er nimmt zu allen Selbstverwaltungsangelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung Stellung, insbesondere zur Errichtung, Änderung und Aufhebung von Fachbereichen oder Fakultäten sowie zur Einführung, wesentlichen Änderung und Schließung von Studiengängen. Der Senat hat gegenüber dem Präsidium ein umfassendes Informationsrecht. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben kann der Senat Ausschüsse und Kommissionen bilden. Ausschüsse sind beratende Gremien, denen ausschließlich Mitglieder des Senats angehören. Kommissionen sind beratende Gremien, denen auch Personen angehören können, die nicht Mitglieder des Senats sind. In Kommissionen und in Ausschüssen müssen alle Statusgruppen vertreten sein.