FB6 Mathematik/Informatik/Physik

Institut für Physik


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Studienqualitätsmittel am Institut für Physik

Der Fachbereich Mathematik/Informatik/Physik erhält Studienqualitätsmittel, die jährlich vom Land Niedersachsen dem Präsidium der Universität Osnabrück zugewiesen wird. Der Umfang dieser Mittel hängt von verschiedenen Faktoren ab (insbesondere der Zahl der Studierenden) und ist daher nicht genau vorhersehbar. Da sich manche Kosten (z.B. für Lehrbeauftragte oder Tutorien) jeweils ins nächste Jahr ziehen, ist ein Teil der Mittel auch bereits gebunden.

Laut Niedersächsischem Hochschulgesetz § 14b Absatz 1 Satz 1 gilt: „Die Studienqualitätsmittel sind für die Sicherung und Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen zu verwenden.“ Weiteres regelt die „Richtlinie zur Gewährung von Studienqualitätsmitteln“ von 2014.

Das Institut für Physik im Fachbereich Mathematik/Informatik/Physik hat eine „SQM-Gruppe“, die derzeit aus jeweils vier Lehrenden und vier Studierenden besteht. Alle Mitglieder des Instituts für Physik haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Studienqualitätsmittel bei dieser SQM-Gruppe einzureichen. Der Zugang zum Antrags-Formblatt sowie der Einreichungsschluss wird allen Mitgliedern des Instituts für Physik per email mitgeteilt.

Sollten die zugewiesenen Studienqualitätsmittel nicht zur Unterstützung aller eingereichten Anträge ausreichen, so wird von der SQM-Gruppe eine Reihung entsprechend der Bedeutung der Maßnahme für die Sicherung und Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen vorgenommen. Dieser Vorschlag geht dann an die Studienkommission des Fachbereichs Mathematik/Informatik/Physik, die über die Verausgabung der Studienqualitätsmittel entscheidet.

Es ist sicherzustellen, dass die Mittel bis zum 30. September des entsprechenden Jahres vollständig verausgabt sind, oder nachweislich bis Ende des Jahres verausgabt werden.