Fach Physik


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Studienqualitätsmittel im Fach Physik

Das Fach Physik erhält Studienqualitätsmittel, die jährlich vom Land Niedersachsen den Präsidien der Universitäten zugewiesen werden. Der Umfang dieser Mittel hängt von verschiedenen Faktoren ab (insbesondere der Zahl der Studierenden) und ist daher nicht vorhersehbar. Da sich manche Kosten (z.B. für Lehrbeauftragte oder Tutorien) jeweils ins nächste Jahr ziehen, ist ein Teil der Mittel bereits gebunden. Für die übrigen Studienqualitätsmittel besteht die Möglichkeit, im Rahmen eines Antragsverfahrens Vorschläge für deren Verwendung einzureichen.
Laut Niedersächsischem Hochschulgesetz § 14b Absatz 1 Satz 1 gilt: „Die Studienqualitätsmittel sind für die Sicherung und Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen zu verwenden.“ Weiteres regelt die Richtlinie zur Gewährung von Studienqualitätsmitteln von 2014.
Der Zugang zum Antrags-Formblatt sowie der Einsendeschluss wird allen Mitgliedern der Physik jährlich per email mitgeteilt.
Die Studienkommission prüft dann die Anträge hinsichtlich ihrer formalen Eignung. Sollten die zugewiesenen Studienqualitätsmittel nicht zur Unterstützung aller bewilligten Anträge ausreichen, so wird von der Studienkommission eine Reihung vorgenommen entsprechend der Bedeutung der Maßnahme für die Sicherung und Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen.
Überlegen Sie bitte auch, ob Sie größere Investitionen (ab 5000 Euro) nicht über Studienqualitätsmittel, sondern als Investitionsmittel über das Dekanat beim Finanz-Dezernat beantragen könnten.
Es ist sicherzustellen, dass die Mittel bis zum 30. September des entsprechenden Jahres vollständig verausgabt sind, oder nachweislich bis Ende des Jahres verausgabt werden. Ansonsten werden die Mittel eingezogen und anderweitig eingesetzt.

Zuweisungen von Studienqualitätsmitteln im Jahr 2020